Streitlöser, nicht nur für die Bau- und Immobilienwirtschaft

SL-Bau überarbeitet, jetzt mit Schiedsgutachten

Seit August 2016 gibt es eine überarbeitete Version der Streitlösungsordnung für das Bauwesen. Neben den Verfahren Mediation, Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgerichte sind in der neuen Version auch Vereinbarungen für Schiedsgutachten möglich. Lesen Sie mehr…
Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. hat zusammen mit dem Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. die seit Sommer 2013 gültigen Regelungen zur außergerichtlichen Streitlösung von Planungs- und Baukonflikten überarbeitet.

Die seit 2013 praktizierten Streitlösungsverfahren Mediation, Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgerichtsverfahren (Arbitration) wurden ohne wesentliche Veränderungen in die neue Version übernommen,

Neu aufgenommen wurden Regelungen zu Schiedsgutachten. Das eröffnet den Parteien die Möglichkeit, vor dem Eintritt in weitergehende Streitlösungsverfahren, technische, rechtliche oder auch betriebswirtschaftliche (Teil-)Konflikte gemeinsam verbindlich zu klären. Der beauftragte Schiedsgutachter bewertet die von beiden Parteien gemeinsam übergebenen Fragestellungen und Dokumente. Schiedsgutachten erlauben es, über verbleibenden Konflikte in nachfolgenden Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren schneller zu entscheiden, weil die Ergebnisse der Schiedsgutachten unstrittig werden und nachfolgende Aktivitäten sich auf die Entscheidung über verbleibenden Konflikte reduzieren.

Bitte lesen Sie auch die gemeinsame Presseerklärung.

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