Streitlöser, nicht nur für die Bau- und Immobilienwirtschaft

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Verfahrenskosten für externe Streitlösung

Die unterstützte bzw. externe Streitbeilegung durch Dritte kostet Geld, für das nur selten ein Budget vorgesehen ist. Die Informationen auf dieser Seite überstürzen Sie bei der Planung externer Streitlösungsverfahren.

Sie haben intern Klarheit in folgenden Punkten erreicht:
  • Der Konflikt ist kristallisiert. Sie haben Ihre Ansprüche (Nachträge, Forderung zur Anpassung der Bauzeit, Abnahme einer Leistung) geltend gemacht und diese wurden von der anderen Partei abgelehnt.
  • Aus Ihrer Sicht ist die Ablehnung oder die Bewertung Ihrer Ansprüche falsch bzw. unbegründet und/oder berücksichtigt eigenes Mitverschulden nicht (z.B. bei gleichzeitigen Verzögerungen/Concurrent Delay).
  • Alle Lösungsgespräche auf Ebene der Projektleitungs- und Managementebene verliefen erfolglos.
  • Ihr Rechtsbeistand teilt die Bewertung Ihres Vertragsmanagements bzw. Ihrer Techniker.
  • Die Erfolgsaussichten sind größer als die, zu verlieren.
  • Der Vertrag enthält Vereinbarungen zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung.
Im nächsten Schritt ist es wichtig, ein finanzielles Budget für die Streitlösung zu planen. Dieses muss folgende Aufwendungen berücksichtigen:
  • interner Personal-Support zur Unterstützung bei Rückfragen Ihres Rechtsbeistands
  • Kosten für Ihren juristische Vertretung, ggf. Kosten für Parteigutachten
  • Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren oder Kosten für außergerichtliche Streitlösungsverfahren, Gutachter-Honorare, Schreibgebühren &c.)
Möglichkeiten zur Begrenzung des finanziellen Engagements zur Streitbeilegung können aufgebaut werden, wenn die Parteien im Zuge des Verfahrens fortwährend ihre Chancen und Risiken realistisch bewerten und schnell Optionen für (Teil-) Einigungen wahrnehmen. In der Praxis hat sich beispielsweise die Kombination aus Mediation und Arbitration (Schiedsgerichtsverfahren) bewährt, wenn die Parteien in einer vorangegangenen Mediation wichtige Punkte (z.B. Teileinigung in Teilkonflikten oder die Einigung über das Verfahren zur Bewertung eines Schadens) vorab geklärt haben und das Schiedsgericht so schneller auf Grundlage der Ergebnisse der Mediation entscheiden kann.

Die Gesamtkosten der außergerichtlichen Streitlösung über vermittelnde Verfahren (Mediation und Schlichtung) sind wesentlich günstiger als die von Verfahren mit externer Entscheidung (Adjudikation, Expertenentscheidung oder Schiedsgerichtsverfahren/Arbitration). Dem gegenüber lassen sich nur die Entscheidung eines Schiedsgerichtsverfahrens vollstrecken. Weil bei Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren die Zeit bis zur Entscheidung bedeutsam ist, empfiehlt sich möglicherweise auch eine externe Streitfinanzierung.

Anhaltspunkte für deutsche Streitlöserhonorare werden von der AHO-Schriftenreihe in Heft 37 - Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft in Kapitel 6.2 gegeben.



Wenn Sie weitere Fragen haben, freue ich mich auf Ihre Anfrage.

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