Grundlagen des Konfliktmanagements und der außergerichtlichen Streitlösung
In den meisten Bauverträgen müssen nach Vertragsabschluss weitere Einigungen erreicht werden. Das ist absolut normal. Standard Bauverträge (z.B. VOB- oder FIDIC-Verträge) enthalten vertragliche Regelungen (AGB) zum Umgang mit:
- Änderungen des Leistungsumfangs durch den Bauherrn (Erweiterungen, Kürzungen, abweichende Materialien, Technologie, zeitliche Randbedingungen &c.)
- Prozeduren zum Umgang mit Nachforderungen des Auftragnehmers
- Umgang mit veränderten äußeren Einflüssen (z.B. Nachbarschaftsrecht, geänderte Behördenauflagen, neues Recht oder höhere Gewalt), aber auch
- Vertragsverletzung einer Partei und
- Regelungen zur externen Streitbeilegung über ordentliche Gerichte oder Regelungen für außergerichtliche Streitlösungsverfahren.
Es liegt in der Verantwortung der Vertreter der Parteien vor Ort, direkte Kommunikation zur Konfliktlösung zu nutzen. Wichtige Grundprinzipien für erfolgreiches Konfliktmanagement sind:
- Strikte Trennung einer Person von ihrer Rolle/Arbeitsaufgabe, wertschätzende Kommunikation
- Priorität auf die Beseitigung von Störungen
- Abwägung der eigener Interessen mit den Projekt-Zielen (Erkennen, dass die eigene Wahrnehmung subjektiv ist.)
- Mit Kreativität zu mehr Lösungsalternativen
- Gezielte Kommunikation
Bei allen Streitlösungsverfahren werden externe Spezialisten eingebunden, beim Finden einer Lösung zu unterstützen, oder über den Konflikt zu entscheiden. Die nachfolgenden Grafiken zeigen, wie sich die einzelnen Verfahren unterscheiden und wie viel Kontrolle die Parteien im Zuge der Eskalation schrittweise abgeben.
Bei der Eskalation verschieben sich auch bei den verschiedenen ADR-Verfahren genutzten Kernkompetenzen vom "gesunden Menschenverstand" / Verhandlungsgeschick hin zu juristischer Kompetenz, die auf technische und kaufmännische Bewertung aufbaut.